Die fachkundige Stelle prüft, ob deine Gründung dich ernähren kann – und die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen. VENTUREPLAN führt dich durch genau die Kapitel und Zahlen, auf die es dabei ankommt.
Startet mit der Vorlage „Gründungszuschuss & Einstiegsgeld“
Der Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) unterstützt Menschen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen. In den ersten sechs Monaten bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld weiter, plus 300 € im Monat für die soziale Absicherung. Danach kannst du für weitere neun Monate 300 € monatlich beantragen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Die Arbeitsagentur entscheidet nach Ermessen, und sie verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit deiner Gründung. Diese Stellungnahme stützt sich fast vollständig auf deinen Businessplan.
Kündige dein Vorhaben bei deiner Vermittlungsfachkraft an, bevor du gründest. Der Antrag muss vor dem Start gestellt werden, solange du noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast. Jeder Monat Warten kostet Anspruchstage.
Beschreibe Idee, Markt, Angebot und Vertrieb und rechne das Ganze durch: Kapitalbedarf, Umsatz, Kosten, Rentabilität und Liquidität für mindestens drei Jahre, inklusive deiner privaten Lebenshaltungskosten.
Eine fachkundige Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Gründungsberater oder Bank) prüft deinen Plan und bestätigt die Tragfähigkeit. Plane dafür einige Wochen und eventuell Kosten ein.
Reiche den Antrag mit Businessplan, Stellungnahme und Eignungsnachweisen bei der Arbeitsagentur ein. Starte die Selbstständigkeit erst, wenn das mit deiner Vermittlungsfachkraft abgestimmt ist.
Für die weiteren neun Monate mit 300 € brauchst du einen eigenen Antrag und musst zeigen, dass du hauptberuflich und intensiv selbstständig tätig bist. Halte dafür Umsätze, Kundenkontakte und Aktivitäten fest.
Kapitel für Kapitel: was die prüfende Stelle in jedem Teil sehen will.
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Eine Seite, die alles beantwortet: Was bietest du an, für wen, wie verdienst du Geld, und ab wann trägt sich die Gründung? Viele Prüfer lesen zuerst nur diese Seite.
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Ausbildung, Berufserfahrung und Branchenkenntnis, die zu deinem Vorhaben passen. Hier zeigst du, warum ausgerechnet du das schaffst. Lücken (z. B. kaufmännisches Wissen) benennst du offen und sagst, wie du sie schließt.
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Konkrete Leistungen oder Produkte mit Preisen. Kein „Beratung für Unternehmen“, sondern „Lohnbuchhaltung für Handwerksbetriebe mit 5–20 Mitarbeitern, ab 18 € pro Abrechnung“.
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Wer sind deine Kunden, wie viele gibt es in deinem Einzugsgebiet, und wer bedient sie heute? Nenne echte Wettbewerber und erkläre, warum Kunden zu dir wechseln.
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Wie kommen die ersten zehn Kunden zu dir? Kanäle, Budget und ein realistischer Zeitplan. Bestehende Kontakte oder Absichtserklärungen sind hier Gold wert.
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Wo arbeitest du, mit welcher Ausstattung, in welcher Rechtsform, und welche Genehmigungen oder Versicherungen brauchst du?
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Gründungskosten, Investitionen und eine Reserve für die Anlaufphase – und wie du das finanzierst: Eigenmittel, Gründungszuschuss, eventuell ein KfW-Kredit.
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Umsatz, Kosten und Gewinn für drei Jahre. Jede Umsatzzahl braucht eine Herleitung: Kunden × Preis × Häufigkeit.
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Monat für Monat im ersten Jahr: Reicht das Geld auf dem Konto? Hier zeigt sich, ob die Anlaufphase mit dem Zuschuss überbrückt werden kann.
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Der entscheidende Punkt: Der Gewinn muss deine Miete, deinen Lebensunterhalt, Kranken- und Pflegeversicherung und die Altersvorsorge decken. Fehlt dieser Teil, gilt der Plan als nicht tragfähig.
So denken die Menschen, die über deinen Antrag entscheiden.
Ein Plan, der Gewinn zeigt, aber nicht deine Miete, Krankenversicherung und Rentenvorsorge deckt, ist nicht tragfähig. Plane die Privatentnahmen ausdrücklich ein.
„Im zweiten Jahr 80.000 € Umsatz“ überzeugt niemanden. Rechne von Kunden, Preisen und Auslastung aus und begründe jede Annahme.
Im Text drei Mitarbeiter, im Finanzplan keine Personalkosten – solche Brüche fallen sofort auf. Halte beide Teile synchron.
Wer schon gegründet hat oder weniger als 150 Tage Restanspruch hat, bekommt keinen Gründungszuschuss mehr. Plane rückwärts vom Gründungstermin.
Austauschbare Floskeln („hohe Qualität“, „großer Markt“) wirken wie aus einer Vorlage kopiert. Konkrete Zahlen, Namen und Beispiele machen den Plan glaubwürdig.
Die Kapitelstruktur folgt dem, was fachkundige Stellen prüfen – vom Gründerprofil bis zu den Privatentnahmen. Ein KI-Interview hilft dir, die Kapitel mit deinem Vorhaben zu füllen.
Du gibst Umsätze, Kosten, Investitionen und Privatentnahmen ein. Rentabilitäts- und Liquiditätsplan, Kapitalbedarf und Diagramme entstehen automatisch und bleiben bei jeder Änderung stimmig.
Ein KI-Berater liest deinen Plan wie ein Prüfer: Er findet Widersprüche zwischen Text und Zahlen, fehlende Herleitungen und Lücken, bevor die fachkundige Stelle sie findet.
Lade deinen Gründungsberater oder Steuerberater direkt in den Plan ein. Kommentare und Änderungen laufen an einem Ort statt über Word-Dateien per E-Mail.
Diese Wege werden oft kombiniert oder gegeneinander abgewogen.
Zuschuss des Jobcenters für Empfänger von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), die sich selbstständig machen – für bis zu 24 Monate.
Zum LeitfadenERP-Gründerkredit – StartGeld der KfW: bis zu 200.000 € über die Hausbank, die KfW übernimmt 80 % des Risikos. Die Bank verlangt einen bankfähigen Businessplan.
Zum LeitfadenStipendien und Zuschüsse der Bundesländer für Gründer, zum Beispiel das Gründungsstipendium.NRW mit bis zu 1.200 € im Monat. Meist mit Ideenpapier und Jury-Pitch.
Zum LeitfadenIn den ersten sechs Monaten bekommst du dein Arbeitslosengeld I in bisheriger Höhe plus 300 € monatlich für die soziale Absicherung. Danach kannst du für neun weitere Monate 300 € pro Monat beantragen. Die Gesamtsumme hängt also von deinem ALG-I-Satz ab.
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung. Die Arbeitsagentur kann ablehnen, etwa wenn sie dich für gut vermittelbar hält. Ein schlüssiger Businessplan und eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung sind deine stärksten Argumente.
Fachkundige Stellen sind zum Beispiel Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände, Kreditinstitute, Steuerberater und Gründungsberater. Ob und was die Prüfung kostet, ist von Stelle zu Stelle verschieden.
Eine feste Seitenzahl gibt es nicht. Üblich sind 15 bis 30 Seiten Text plus Finanzteil. Entscheidend ist, dass alle Fragen der Tragfähigkeit beantwortet sind und die Zahlen nachvollziehbar hergeleitet werden.
Üblich ist ein Planungszeitraum von drei Jahren, das erste Jahr mit monatlicher Liquiditätsplanung. So sieht die fachkundige Stelle, wie sich die Gründung nach dem Ende der Förderung entwickelt.
Grundsätzlich ja. Der Zuschuss sichert deinen Lebensunterhalt in der Anlaufphase, ein Kredit finanziert Investitionen. Beides gehört dann in den Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan.
Nein. Die Bescheinigung kommt immer von einer fachkundigen Stelle. VENTUREPLAN hilft dir, einen vollständigen Plan zu erstellen und ihn vorab nach ähnlichen Kriterien prüfen zu lassen, damit du gut vorbereitet in die Prüfung gehst.
Du kannst deinen Businessplan kostenlos erstellen, bearbeiten und in der Vorschau ansehen – ohne Kreditkarte. Für den Download als PDF oder Word upgradest du den Plan einmalig auf Pro, inklusive KI-Credits. Kein Abo.
Stand: 16. Oktober 2026. VENTUREPLAN ist ein unabhängiges Angebot und steht in keiner Verbindung zu den genannten Förderstellen. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien und die Entscheidung der jeweiligen Stelle.
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